Kostenübernahme der Krankenkasse
für Leistungen einer Wahlhebamme
:
Die Krankenkasse übernimmt nur dann Hebammenleistungen, wenn Sie eine Hausgeburt oder eine ambulante Geburt planen - oder wenn Sie bis zum 4. Tag nach der Geburt (vorzeitige Entlassung) die Klinik verlassen.

Vorzeitige Entlassung
Die Krankenkasse bezahlt bis zum 5. Tag nach der Entbindung täglich einen Hausbesuch und weitere vier Hausbesuche bis zur 8. Woche (bei besonderen Problemen bzw. auf ärztliche Anordnung)
Im Falle einer Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder nach einer Kaiserschnittentbindung täglich 1 Hausbesuch nach der Entlassung bis zum 6. Tag.

Ambulante Entbindung
Die Krankenkasse bezahlt insgesamt fünfzehn Hausbesuche bzw. Sprechstunden
in der Schwangerschaft: 2 Hausbesuche
im Wochenbett:
 * in den ersten 5 Tagen nach der Geburt je einen Hausbesuch
 * zwischen dem 6. und 14. Tag einen weiteren Hausbesuch
   (ohne besondere Indikation)
 * zwischen dem 6. und 14. Tag bis zu sechs weitere
   Hausbesuche (mit besonderer Begründung)
 * in der 3. bis 8. Woche zwei Hausbesuche
   (mit besonderer Begründung)

KEINE Kostenübernahme
für folgende Hebammenleistungen:

Schwangerengymnastik, Geburtsvorbereitung, Rufbereitschaft, Geburt in der Klink mit eigener Hebamme, Rückbildungsgymnastik, Stillgruppe, Wochenbett - Hausbesuche nach einem Klinikaufenthalt von mehr als vier Tagen.

Die Krankenkasse refundiert für die Leistungen Ihrer Wahlhebamme 80% des Kassentarifes (Hebamme ohne Kassenvertrag):
* Hausbesuch: € 35,00 (zusätzlich € 10,90 Kilometerpauschale innerhalb Wiens)
* Sprechstunde in der Ordination: € 25,00

Bezahlung
Sie bezahlen die Honorarnote direkt an Ihre Wahlhebamme, reichen diese zusammen mit der Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten dann 80% des Kassentarifes rückerstattet.

Weitere Info:
http://wien.hebammen.at/hebammenleistungen/ leistungen.htm