Hebamme Gabriele Sprung

Mutter-Kind-Pass
Beratung

Begleitung in der Schwangerschaft

Nachbetreuung
Hausbesuche


Stillberatung
IBCLC 


Vertrag mit allen Kassen

Folgende Hebammenleistungen werden von den Krankenkassen bezahlt:

Mutter-Kind-Pass-Beratungsstunde (18.-22. SSW)

Ambulante Geburt 
= Entlassung innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt

* Bis zu 2 Sprechstunden in der Hebammenordination oder Hausbesuche
in der Schwangerschaft
* Täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt,  danach mit Indikation bis zu 7 weitere Hausbesuche bis zum Ende der 8. Woche
nach der Geburt.

Entlassung 
Täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 5. Tag nach der Geburt, danach mit Indikation bis zu 7 Hausbesuche bis zum Ende der 8. Woche nach der Geburt.  

Entlassung nach Kaiserschnittentbindung, Frühgeburt, Mehrlingsgeburt 
Täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 6. Tag nach der Geburt, danach mit Indikation bis zu 7 Hausbesuche bis zum Ende der 12. Woche nach der Geburt.

Die Hebamme mit Kassenvertrag verrechnet das Honorar direkt mit den Krankenkassen.



Hebammenbetreuung im Überblick 

Weitere Informationen 

Information zur Inanspruchnahme von Hebammen ÖGK
Hebammengremium - Kosten 

Die Honorare für Hebammen sind Brutto-Beträge vor Abzug aller Taxen.
Leistungen der Hebammentätigkeit sind mehrwertsteuerfrei.
Hebammengremium: Über die Hebammenarbeit 

Privat-Leistungen

Hebammenleistungen, die von der Krankenkasse NICHT bezahlt werden:

  • Visiten oder Sprechstunden in der Frühschwangerschaft bis zur 20. Schwangerschaftswoche (Schwangerschaftsbeschwerden, Ernährung, Beratung zur Pränataldiagnostik usw.)

    außer Mutter-Kind-Pass-Beratungsstunde

  • Beratung zu verschiedenen Methoden der Naturheilkunde, die vorbeugend eingesetzt werden können (z. B. Akupunktur, Taping, Hypno-Birthing)

  • Geburtsvorbereitung für Frauen / Paare

  • Geburtsbegleitung: mit der eigenen Hebamme ins Krankenhaus

  • Rufbereitschaft

  • Stillberatung

  • Babytreff, Baby-Massage, Baby-Shiatsu

  • Rückbildungsgymnastik

  • Beantwortung von Fragen am Telefon und per SMS


Honorar

Alle Leistungen, die nicht von den Krankenkassen abgegolten werden, werden privat verrechnet. Siehe Zusatzleistungen - Honorare