Kassenleistungen
Folgende Hebammenleistungen werden von den Krankenkassen bezahlt:
Mutter-Kind-Pass-Beratungsstunde (18.-22. SSW): Vergütung 100%
Ambulante Geburt
= Entlassung innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt
* Bis zu 2 Sprechstunden in der Hebammenordination oder Hausbesuche
in der Schwangerschaft
* Täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt, danach mit Indikation bis zu 7 weitere Hausbesuche bis zum Ende der 8. Woche
nach der Geburt.
Entlassung
Täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 5. Tag nach der Geburt, danach mit Indikation bis zu 7 Hausbesuche bis zum Ende der 8. Woche nach der Geburt.
Entlassung nach Kaiserschnittentbindung, Frühgeburt, Mehrlingsgeburt
Täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 6. Tag nach der Geburt, danach mit Indikation bis zu 7 Hausbesuche bis zum Ende der 12. Woche nach der Geburt.
Die Wahlhebamme verrechnet das Honorar direkt mit der Mutter.
Die Honorarnote kann bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Vergütung: 80% des Kassentarifs.
Hebammenbetreuung im Überblick
Weitere Informationen
Information zur Inanspruchnahme von Hebammen ÖGK
Hebammengremium - Kosten
Privat-Leistungen
Hebammenleistungen, die von der Krankenkasse NICHT bezahlt werden:
- Visiten oder Sprechstunden in der Frühschwangerschaft bis zur 20. Schwangerschaftswoche (Schwangerschaftsbeschwerden, Ernährung, Beratung zur Pränataldiagnostik usw.)
außer Mutter-Kind-Pass-Beratungsstunde
- Beratung zu verschiedenen Methoden der Naturheilkunde, die vorbeugend eingesetzt werden können (z. B. Akupunktur, Taping, Hypno-Birthing)
- Geburtsvorbereitung für Frauen / Paare
- Geburtsbegleitung: mit der eigenen Hebamme ins Krankenhaus
- Rufbereitschaft
- Stillberatung
- Babytreff, Baby-Massage, Baby-Shiatsu
- Rückbildungsgymnastik
- Beantwortung von Fragen am Telefon und per SMS
Honorar
Meine Leistungen --> Siehe Leistungen - Honorare
Hebammen-Honorare sind Brutto-Beträge vor Abzug aller Taxen.
Leistungen der Hebammentätigkeit sind mehrwertsteuerfrei.